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   OLG Brandenburg, 10.11.2009 - 2 U 42/08   

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https://dejure.org/2009,16650
OLG Brandenburg, 10.11.2009 - 2 U 42/08 (https://dejure.org/2009,16650)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.11.2009 - 2 U 42/08 (https://dejure.org/2009,16650)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. November 2009 - 2 U 42/08 (https://dejure.org/2009,16650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftung wegen Erteilung eines Negativattestes und einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • Judicialis

    BGB § 288 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § ... 291; ; BGB § 839; ; BGB § 839 Abs. 1; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 839 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 34; ; VermG § 3 Abs. 5; ; GVO § 1 Abs. 2; ; GVO § 7; ; GVO § 7 Abs. 2 S. 1; ; GVO § 7 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 308 Abs. 1 S. 1; ; BRAGO § 118 Abs. 2 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VermG § 3 Abs. 5; GVO § 1 Abs. 2
    Amtshaftung wegen Erteilung eines Negativattestes und einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.11.2002 - III ZR 131/01

    Vertragliche Haftung privatrechtlich organisierter Beschäftigungsstellen für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.11.2009 - 2 U 42/08
    Unter dem Gesichtspunkt der vermögensrechtlichen Einheit der öffentlichen Hand ist § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Urteil vom 14. November 2002, Az. III ZR 131/01, zitiert nach juris RN 18 m.w.N.) dann allgemein unanwendbar, wenn sich ein aus dem gleichen Sachverhalt ergebender Ersatzanspruch gegen eine andere Stelle der öffentlichen Hand richtet.
  • OLG Brandenburg, 14.12.2010 - 2 U 46/08

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftungsgrundsätzen für die Erteilung einer

    Hierfür genügt es, dass der Kläger die Wahrscheinlichkeit eines auf eine Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens substantiiert dargetan hat (vgl. auch Urteil des Senats vom 10.11.2009; Az.: 2 U 42/08).

    In diesem Sinne hat der Senat in seiner Entscheidung (Az. 2 U 42/08) und auch der BGH (MDR 2008, 22; zitiert nach juris) für eine Auskunft nach § 3 Abs. 5 VermG (Negativattest) entschieden.

  • OVG Sachsen, 11.11.2014 - 2 A 813/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Wahlvorschlags, Hochschulrat,

    Denn der Amtshaftungsanspruch umfasse grundsätzlich auch die Kosten jedenfalls nicht von vornherein aussichtsloser, angemessener Rechtsbehelfe, die der Betroffene zur Abwendung eines durch die Pflichtverletzung drohenden Schadens in Anspruch nehme (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 10. November 2009 - 2 U 42/08 -, juris).

    Die aufgrund des erfolglos geführten Verwaltungsrechtsstreits entstandenen Kosten stellen grundsätzlich auch einen im Rahmen des Amtshaftungsanspruchs erstattungsfähigen Schaden dar (vgl. BbgOLG, Urt. v. 10. November 2009 - 2 U 42/08 - und v. 3. August 2010 - 2 U 15/09 -, beide juris).

  • OLG Brandenburg, 03.08.2010 - 2 U 15/09

    Amtshaftung: Schadensersatzanspruch wegen einer rechtswidrig erteilten

    Hierfür genügt es, dass der Kläger die Wahrscheinlichkeit eines auf die Verletzungshandlung zurückzuführenden Schadens substantiiert dargetan hat (vgl. auch Urteil des Senats vom 10.11.2009; Az.: 2 U 42/08).

    In diesem Sinne hat der Senat in seiner bereits zitierten Entscheidung (Az. 2 U 42/08) und auch der BGH (MDR 2008, 22; zitiert nach juris) für eine Auskunft nach § 3 Abs. 5 VermG (Negativattest) entschieden.

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